Day: 3. Dezember 2013

Adventskalender Tür 3: Übergabe von BTM auf RTW


Zunächst einmal müssen Betäubungsmittel (BTM) nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) speziell gesichert und verschlossen aufbewahrt werden. Bei uns im Rettungsdienst heißt dies, dass sie in kleinen schwarzen Kasetten verschlossen im Rettungswagen bzw. Notarzteinsatzfahrzeug liegen. Sie sind dabei doppelt gesichert, zum einen in der Kasette und zum anderen ist diese wiederum fest im RTW bzw. NEF gesichert. Damit wird ein schnelles entwenden sehr erschert, was Pflicht ist.

Dazu gibt es einen Schlüssel, der für beide Sicherungen zugleich sperrt, denn es ist nur ein Schloss mit doppelter Sicherung. Diesen Schlüssel hat jeweils meistens der Begleiter des RTWs bzw. der Fahrer des NEFs.

Er ist an einer schweren Anhängekette zusammen mit dem Schlüssel für das Medikamentenfach des RTWs sowie den Vorratsschrank auf der Wache angebracht. Der Schlüsselbund wird somit immer bei einer Person am Mann bzw. an der Frau 😉 getragen. (mehr …)